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AG Krefeld, 18.04.2005 - 82 C 429/04 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- RA Kotz
Verkehrsunfall: Geschäftsgebühr von 1,3 angemessen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus AG Krefeld, 18.04.2005 - 82 C 429/04
Nur dann, wenn die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vorne herein nach Grund und Höhe derart klar ist, dass aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne weiteres seine Ersatzpflicht nachkommen werde, wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (vgl. BGH, NJW 1995, Seite 446, 447 unter II. 1 b).